1. Abschluss eines Beherbergungsvertrages
Ein Beherbergungsvertrag kommt nach Anfrage und des
darauf folgenden Angebotes durch beiderseitige termingerechte
Unterschriftsleistung und der Rechnungsbegleichung zwischen
dem Gast und dem Vermieter zustande.
Im Regelfall empfängt der Vermieter den Mieter bis 20.00
Uhr.
2. Zahlung
Voraussetzung für die Bereitstellung der Ferienwohnung
ist die fristgerechte Bezahlung des Rechnungsbetrages.
Bei kurzfristigen Buchungen ist nach Zusage des Vermieters
eine Bezahlung Vorort, d.h. bei Anreise möglich. Ist
die Bezahlung bis zum Tage der Anreise nicht erfolgt
und kann kein Zahlungsnachweis erbracht werden, kann
der Bezug der Ferienwohnung durch den Vermieter verweigert
werden. Die Zahlung ist wie folgt zu leisten:
nach Reservierungsbestätigung erfolgt eine Anzahlung
in Höhe von 20% der Gesamtsumme, 14 Tage vor der Anreise
ist die Restsumme zu zahlen.
3. Besondere Bedingungen und Hinweise
Für die gebuchte Wohnung steht ein kostenfreier Parkplatz
am Haus zur Verfügung.
Die Ferienwohnung darf nicht mit mehr als im Vertrag
angegebenen Personen bewohnt werden. Haustiere sind
nicht gestattet. Raucher werden um die nötige Vorsicht
gebeten. Ausnahmen, (z.B.
Kinderzuschlag oder Bootsanhänger)
bedürfen der Zustimmung des Vermieters und sind u.U.
kostenpflichtig .
4. Rücktritt durch den Gast
Die Rücktrittserklärung muss grundsätzlich schriftlich
erfolgen. Der Zeitpunkt der Erklärung ist ausschließlich
das Eingangsdatum bei dem Vermieter.
Rücktrittszeiten und -gebühren:
Bis 61 Tage vor Anreisetermin 10,00 € Bearbeitungsgebühr
61-30 Tage vor Anreisetermin 50 % vom Mietpreis,
29 - 2 Tage vor Anreisetermin 70 % vom Mietpreis,
danach oder bei Nichtanreise 80 % vom Mietpreis.
Der Vermieter ist verpflichtet sich zu bemühen, einen
neuen Mieter für den gleichen Zeitraum und zu denselben
Bedingungen zu finden. Gelingt es einen neuen Gast zu
buchen, wird der bereits bezahlte Rechnungsbetrag, abzgl.
25,00 € Umbuchungsgebühr zurück erstattet. Ist keine
Neubuchung möglich, gelten die obigen Rücktrittsgebühren.
Schützen Sie sich bitte durch den Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung.
5. Verantwortlichkeit des Gastes
Dem Gast und seinen Mitreisenden steht das Recht zu,
die gesamte Ferienwohnung inkl. Mobilar und den darin
befindlichen Gebrauchsgegenständen mit größter Sorgfalt
zu benutzen. Er trägt für alles, was zum Mietobjekt
gehört, Verantwortung und haftet für eventuelle Schäden,
die durch ihn oder seine begleitenden Personen in der
Zeit
des Aufenthaltes verursacht werden. Schäden sind sofort
dem Vermieter anzuzeigen bzw. zu melden.
6. Wohnungsübergabe / Rückgabe
Sie erhalten am Anreisetag die Ferienwohnung ab 16.00
Uhr gesäubert und funktionstüchtig. Während des Aufenthaltes
ist der Gast für die Reinigung selbst verantwortlich.
Auf besonderen Wunsch kann ein kostenpflichtiger Zimmerservice
vom Mieter beauftragt werden. Bei Abreise ist die Wohnung
bis 10.00 Uhr in einem ordentlichen, sauberen Zustand
an den Vermieter zurück zu geben.
In besonderen Fällen ist der Vermieter berechtigt, bei
starker Verschmutzung die Endreinigungspauschale von
€ 35,00 auf € 100,- zu erhöhen. Die Pauschale für das
Wäschegeld bleibt davon unberührt.
7. Verzehr von eingebrachten Speisen
und Getränken
Generell wird vereinbart, dass der Verzehr von eingebrachten
Speisen und Getränken gestattet ist, hierfür steht eine
voll eingerichtet Pantryküche zu Verfügung. Insofern
die Nachbaren nicht übermäßig durch
das Grillen im Garten belästigt werden ist auch
dies gestattet.
8. Technische Geräte
Im abgeschlossenen Beherbergungsvertrag ist die übergebührliche
Nutzung von eingebrachten technischen Geräten (namentlich
Computer, Handys, Musikanlagen, Radiatoren, etc.) kostenseitig
nicht berücksichtigt. Der Gast übernimmt die Verpflichtung,
die übergebührliche Nutzung und den daraus erwachsenden
Energieverbrauch oder Umsatzverlust (Telefon) dem Vermieter
anzuzeigen. Das Betreiben von Radiatoren o.ä. Heizgeräten
ist nicht gestattet ( Die Wohnung
wird ganzjährig beheizt). Einen ggf. anfallenden
Kostenausgleich bis zu einer Höhe von EUR 250,-- erkennt
der Gast an.
9. Haftung
Der Gast haftet für Verluste oder Beschädigungen, die
durch ihn oder seine "Erfüllungsgehilfen" verursacht
worden sind. Der Gast ist gehalten, die Einbringung
von gefährlichem oder gar gesetzeswidrigem Gut anzuzeigen.
Generell haftet der Vermieter nur bei grob fahrlässigem
Verschulden von Erfüllungsgehilfen für entstandenen
Schaden.
Der Ersatz eines Schlüssels kostet derzeit €
67,00 , die Reinigung des Schlosses, z.B. durch Verschmutzung
mit Sand,
durch einen Schlüsseldienst kostet derzeit leider
rd. € 280,00 .
10. Kündigung durch den Vermieter
Der Vermieter ist jederzeit berechtigt, den Beherbergungsvertrag
auch nach Bezug der Ferienwohnung zu lösen, falls der
Mieter oder dessen Gäste nachweislich dem Ruf, der Sicherheit
und dem Ansehens des Vermieters schaden. Dies gilt
auch im Falle höherer Gewalt oder bei Vorliegen eines
sonstigen wichtigen Grundes sowie der vor genannten
Stornierungsfristen. Der Vermieter ist nicht Schadenersatzpflichtig.
11. Wertsachen
Der Vermieter übernimmt ausdrücklich bei Verlust (insbesondere
von Schmuck und Bargeld) keine Haftung. Auch die Verwahrung
der Garderobe, der Fahrräder und der zur Verfügung
gestellten Gartenmöbel ect. obliegt der Aufsichtspflicht
des Gastes.
12. Hausordnung
Die Mittagsruhe von 13.00 bis 15.00 Uhr und die Nachtruhe
von 22.00 bis 8.00 Uhr ist im Amtsbereich Mönchgut-Granitz
einzuhalten.
13. Kurtaxe
Die Kurverwaltung erhebt in der Saison eine Kurtaxe,
Ihrer Person entsprechende Kurkarten erhalten Sie bei
Anreise vom Vermieter. Die Kurtaxe ist nicht im Mietpreis
enthalten und in bar bei Anreise zu entrichten.
14. Schlussbestimmungen "Salvatorische Klausel"
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Bedingungen
zum Abschluss von Beherbergungsverträgen unwirksam sein,
so berührt das die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen
nicht. Anstelle der ungültigen Bestimmung gilt eine
ihr möglichst nahe kommende Vereinbarung.
15.Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Rechtsverhältnis
zwischen Gast und dem Vermieter entstehenden Streitigkeiten
ist das Amtsgericht in Bergen auf Rügen .
Jegliche Abweichung oder Nebenabrede bedarf der Schriftform.
Stand, November 2008 überarbeitet am 30.12.2009
und am 18.06.2013 bzgl. des AG
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