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Bedingungen des Beherbergungsvertrages

1. Abschluss eines Beherbergungsvertrages
Ein Beherbergungsvertrag kommt nach Anfrage und des darauf folgenden Angebotes durch beiderseitige termingerechte Unterschriftsleistung und der Rechnungsbegleichung zwischen dem Gast und dem Vermieter zustande.
Im Regelfall empfängt der Vermieter den Mieter bis 20.00 Uhr.
2. Zahlung
Voraussetzung für die Bereitstellung der Ferienwohnung ist die fristgerechte Bezahlung des Rechnungsbetrages. Bei kurzfristigen Buchungen ist nach Zusage des Vermieters eine Bezahlung Vorort, d.h. bei Anreise möglich. Ist die Bezahlung bis zum Tage der Anreise nicht erfolgt und kann kein Zahlungsnachweis erbracht werden, kann der Bezug der Ferienwohnung durch den Vermieter verweigert werden. Die Zahlung ist wie folgt zu leisten:
nach Reservierungsbestätigung erfolgt eine Anzahlung in Höhe von 20% der Gesamtsumme, 14 Tage vor der Anreise ist die Restsumme zu zahlen.
3. Besondere Bedingungen und Hinweise
Für die gebuchte Wohnung steht ein kostenfreier Parkplatz am Haus zur Verfügung.
Die Ferienwohnung darf nicht mit mehr als im Vertrag angegebenen Personen bewohnt werden. Haustiere sind nicht gestattet. Raucher werden um die nötige Vorsicht gebeten. Ausnahmen,
(z.B. Kinderzuschlag oder Bootsanhänger) bedürfen der Zustimmung des Vermieters und sind u.U. kostenpflichtig .
4. Rücktritt durch den Gast
Die Rücktrittserklärung muss grundsätzlich schriftlich erfolgen. Der Zeitpunkt der Erklärung ist ausschließlich das Eingangsdatum bei dem Vermieter.
Rücktrittszeiten und -gebühren:
Bis 61 Tage vor Anreisetermin 10,00 € Bearbeitungsgebühr
61-30 Tage vor Anreisetermin 50 % vom Mietpreis,
29 - 2 Tage vor Anreisetermin 70 % vom Mietpreis,
danach oder bei Nichtanreise 80 % vom Mietpreis.
Der Vermieter ist verpflichtet sich zu bemühen, einen neuen Mieter für den gleichen Zeitraum und zu denselben Bedingungen zu finden. Gelingt es einen neuen Gast zu buchen, wird der bereits bezahlte Rechnungsbetrag, abzgl. 25,00 € Umbuchungsgebühr zurück erstattet. Ist keine Neubuchung möglich, gelten die obigen Rücktrittsgebühren. Schützen Sie sich bitte durch den Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung.
5. Verantwortlichkeit des Gastes
Dem Gast und seinen Mitreisenden steht das Recht zu, die gesamte Ferienwohnung inkl. Mobilar und den darin befindlichen Gebrauchsgegenständen mit größter Sorgfalt zu benutzen. Er trägt für alles, was zum Mietobjekt gehört, Verantwortung und haftet für eventuelle Schäden, die durch ihn oder seine begleitenden Personen in der Zeit
des Aufenthaltes verursacht werden. Schäden sind sofort dem Vermieter anzuzeigen bzw. zu melden.
6. Wohnungsübergabe / Rückgabe
Sie erhalten am Anreisetag die Ferienwohnung ab 16.00 Uhr gesäubert und funktionstüchtig. Während des Aufenthaltes ist der Gast für die Reinigung selbst verantwortlich. Auf besonderen Wunsch kann ein kostenpflichtiger Zimmerservice
vom Mieter beauftragt werden. Bei Abreise ist die Wohnung bis 10.00 Uhr in einem ordentlichen, sauberen Zustand an den Vermieter zurück zu geben.
In besonderen Fällen ist der Vermieter berechtigt, bei starker Verschmutzung die Endreinigungspauschale von € 35,00 auf € 100,- zu erhöhen. Die Pauschale für das Wäschegeld bleibt davon unberührt.
7. Verzehr von eingebrachten Speisen
und Getränken
Generell wird vereinbart, dass der Verzehr von eingebrachten Speisen und Getränken gestattet ist, hierfür steht eine voll eingerichtet Pantryküche zu Verfügung. Insofern die Nachbaren nicht übermäßig durch das Grillen im Garten belästigt werden ist auch dies gestattet.
8. Technische Geräte
Im abgeschlossenen Beherbergungsvertrag ist die übergebührliche Nutzung von eingebrachten technischen Geräten (namentlich Computer, Handys, Musikanlagen, Radiatoren, etc.) kostenseitig nicht berücksichtigt. Der Gast übernimmt die Verpflichtung, die übergebührliche Nutzung und den daraus erwachsenden Energieverbrauch oder Umsatzverlust (Telefon) dem Vermieter anzuzeigen. Das Betreiben von Radiatoren o.ä. Heizgeräten ist nicht gestattet ( Die Wohnung
wird ganzjährig beheizt). Einen ggf. anfallenden Kostenausgleich bis zu einer Höhe von EUR 250,-- erkennt der Gast an.
9. Haftung
Der Gast haftet für Verluste oder Beschädigungen, die durch ihn oder seine "Erfüllungsgehilfen" verursacht worden sind. Der Gast ist gehalten, die Einbringung von gefährlichem oder gar gesetzeswidrigem Gut anzuzeigen.
Generell haftet der Vermieter nur bei grob fahrlässigem Verschulden von Erfüllungsgehilfen für entstandenen Schaden.
Der Ersatz eines Schlüssels kostet derzeit € 67,00 , die Reinigung des Schlosses, z.B. durch Verschmutzung mit Sand,
durch einen Schlüsseldienst kostet derzeit leider rd. € 280,00 .
10. Kündigung durch den Vermieter
Der Vermieter ist jederzeit berechtigt, den Beherbergungsvertrag auch nach Bezug der Ferienwohnung zu lösen, falls der Mieter oder dessen Gäste nachweislich dem Ruf, der Sicherheit und dem Ansehens des Vermieters schaden. Dies gilt
auch im Falle höherer Gewalt oder bei Vorliegen eines sonstigen wichtigen Grundes sowie der vor genannten Stornierungsfristen. Der Vermieter ist nicht Schadenersatzpflichtig.
11. Wertsachen
Der Vermieter übernimmt ausdrücklich bei Verlust (insbesondere von Schmuck und Bargeld) keine Haftung. Auch die Verwahrung der Garderobe, der Fahrräder und der zur Verfügung gestellten Gartenmöbel ect. obliegt der Aufsichtspflicht des Gastes.
12. Hausordnung
Die Mittagsruhe von 13.00 bis 15.00 Uhr und die Nachtruhe von 22.00 bis 8.00 Uhr ist im Amtsbereich Mönchgut-Granitz einzuhalten.
13. Kurtaxe
Die Kurverwaltung erhebt in der Saison eine Kurtaxe, Ihrer Person entsprechende Kurkarten erhalten Sie bei Anreise vom Vermieter. Die Kurtaxe ist nicht im Mietpreis enthalten und in bar bei Anreise zu entrichten.
14. Schlussbestimmungen "Salvatorische Klausel"
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Bedingungen zum Abschluss von Beherbergungsverträgen unwirksam sein, so berührt das die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der ungültigen Bestimmung gilt eine ihr möglichst nahe kommende Vereinbarung.
15.Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Rechtsverhältnis zwischen Gast und dem Vermieter entstehenden Streitigkeiten ist das Amtsgericht in Bergen auf Rügen .

Jegliche Abweichung oder Nebenabrede bedarf der Schriftform.

Stand, November 2008 überarbeitet am 30.12.2009 und am 18.06.2013 bzgl. des AG


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