Jeder
kennt die Begriffe wie;
Zertifikat, Expertise, Gutachten, Gerichtsgutachten, Qualitätsurkunde,
Qualitätsgarantie, Gewährleistungsgarantie, Gewährleistungsurkunde,
Zustandsbericht, Befundsbericht, Report, Versicherungsgutachten,
Wertgutachten und Wertfeststellungsgutachten,
Aber was ist der Unterschied? Oder gibt es überhaupt
einen?
Ja, es gibt einen Unterschied, den wir hier detailliert
beschreiben.
Ein Zertifikat oder auch Qualitätsurkunde, Qualitätsgarantie,
Gewährleistungsgarantie Gewährleistungsurkunde genannt.
Kann jeder Verkäufer "eines Kunstgegenstandes" ausstellen.
Der Inhalt des Zertifikates beinhaltet eine Kurzbeschreibung
des Artikels, eine Haftung hat
der Einzelhändler gegenüber dem Käufer.
Die Expertise oder auch Zustandsbericht, Befundsbericht,
Report genannt.
Hier sind nur folgende Personen befugt diese zu erstellen:
unbeteiligte und unparteiische dritte Personen, Privatgutachter,
Prüflabore, eingetragene Sachverständige (BVFS - DGSV
- BDSF - BVS - BSG),
vereidigte Sachverständige ...:..(IHK).
Der Inhalt ist eine umfangreiche Tatsachenfeststellung.
Der Gutachter kann die Haftung gegenüber seinem Auftraggeber
ausschließen. Dies bedarf jedoch eines gegenseitigen Einverständnisses,
welches schriftlich zu vereinbaren ist.
Die Haftung gegenüber einer dritten Person kann der Gutachter
allerdings nicht ausschließen.
Das Gutachten
auch Versicherungsgutachten, gerichtliches Gutachten,
Wertgutachten und Wertfeststellungsgutachten genannt.
Hier sind nur folgende Personen befugt diese zu erstellen:
eingetragene Sachverständige (BVFS - DGSV - BDSF -
BVS - BSG),
vereidigte Sachverständige .:...(IHK).
Der Inhalt ist eine umfangreiche Tatsachenfeststellung
und eines Zustandsberichtes nebst Bilddokumentation, sowie
der Wertangabe. Der Gutachter kann die Haftung gegenüber
seinem Auftraggeber ausschließen. Die Haftung gegenüber
einer dritten Person kann der Gutachter allerdings nicht
ausschließen.
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